CORONA in Jugendgruppen

Liebe Mitglieder,

ab heute (Montag 13.7.) gilt die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen (siehe Anhang). Darin sind wieder einmal neue Regelungen zur Kinder- und Jugendarbeit enthalten, über die wir euch informieren möchten.

Neue Regelungen für die Jugendarbeit
Generell müssen bei allen Veranstaltungen die üblichen Hygieneregeln beachtet & ggf. ein entsprechendes Konzept entwickelt werden (s.u.).

Ohne Abstandsgebot dürfen durchgeführt werden:

  • Freizeiten, (§ 5 (4)) dürfen nun mit maximal 50 Personen durchgeführt werden. Ein Hygienekonzept muss erstellt und umgesetzt werden. Zwischen den Mitgliedern der Gruppe gilt keine Abstandsregelung. Entsprechend dürfen solche Gruppen auch in Jugendherbergen, Jugendbildungsstätten und Campingplätzen untergebracht werden (§9 (2)).
  • Gruppenstunden und Veranstaltungen in festen Jugendgruppen dürfen ebenfalls mit bis zu 50 Personen stattfinden. Auch hier gelten keine Abstandsreglungen. Außerdem ist nicht länger notwendig, dass eine pädagogische Fachkraft oder ein*e Juleica-Inhaber*in die Gruppe leiten muss (§ 19).

Mit Abstandsgebot dürfen durchgeführt werden:

  • Bei Angeboten, wie bspw. offenen Angeboten (Jugendtreffs, Komm- und Gehangebote) dürfen ebenfalls 50 Personen teilnehmen, hier sind aber die Abstandsgebote einzuhalten (§ 19).
  • Für Tagesveranstaltungen (§ 18) gelten weiterhin keine maximale Gruppengrößen, hier gelten die bekannten Abstandsregelungen, die dann zu einer Begrenzung auf Grund der Raumkapazitäten führen. Selbiges gilt auch für Zusammenkünfte in Vereinen (§24 (3)).
  • An Kulturveranstaltungen dürfen bis zu 500 Personen teilnehmen – allerdings müssen die Personen sitzen und die entsprechenden Abstände einhalten – denkbar ist also z.B. ein Open-Air-Kino, eine Theater-Aufführung o.ä.m. (§ 24 (2)).

Hygienekonzept

Das Hygienekonzept des Landesjugendrings wird zurzeit an den neuen Erlass angepasst und steht euch voraussichtlich am Dienstag auf https://www.ljr.de/grundlagen/corona/hygienekonzept.html zur Verfügung. Bei der Durchführung von Maßnahmen mit Übernachtung seid ihr nun nicht mehr an dieses Konzept gebunden, sondern könnt eigene Konzepte entwickeln – ggf. in Abstimmung mit den Beherbergungsbetrieben. Solltet ihr für euer vereinseigenes Hygienekonzept eine zweite Meinung wünschen, wendet euch gerne hierfür an uns und wir schauen mit euch gemeinsam auf euer Konzept.


Erste politische Einschätzung
An dieser Stelle ein großes „Dankeschön“ an den Landesjugendring, der sich sehr aktiv im politischen Raum für die Belange der Jugendarbeit eingesetzt hat!

Wir freuen uns, dass es in wesentlichen Bereichen gelungen ist, Verbesserungen für die Jugendarbeit zu erreichen. Allerdings kommen diese neun Regelungen viel zu spät kommen um Angebote für die Sommerferien auf die Beine stellen zu können. Viele Träger haben ihre Fahrten in den letzten Wochen schweren Herzens absagen müssen, da sie keine rechtliche Planungssicherheit für die Sommerferien bekamen.  

Viele Grüße und einen guten Start in die Woche,

Kai-Janis

Kai-Janis Meyer

Jugendbildungsreferent
Kreisjugendring Stade e.V.
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Harsefelder Str. 44a
21680 Stade

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