Jugendarbeit

Liebe Mitglieder,

gestern wurde die neue Fassung der ab Montag geltenden Corona-Verordnung veröffentlicht. Darin sind neue Regelungen zur Kinder- und Jugendarbeit enthalten, über die wir euch informieren möchten:

Neue Regelungen für die Jugendarbeit

Vorweg: Grundsätzlich bedarf es natürlich für alle Angebote (i) eines entsprechenden Hygienekonzeptes, (ii) Abstandsregelungen müssen weiterhin eingehalten werden und (iii) die Kontaktdaten der Teilnehmenden müssen erfasst werden.

  • Gruppenstunden, offene Angebote der Jugendarbeit und vergleichbare Maßnahmen dürfen mit maximal 10 Personen stattfinden. Sie müssen durch eine-n Juleica-Inhaber-in oder eine päd. Fachkraft geteamt werden. (§ 3 Nr.21 auf S. 26). Hier gibt es also eine deutliche Verbesserung im Vergleich zur bisherigen Regelung – auch das Mindestalter 18 für Juleica-Inhaber-innen wurde Dank der Einflussnahme vieler nicht in die Verordnung aufgenommen.
  • Bei Angeboten der Jugendbildung (§ 2h auf S. 17f.) gibt es keine Veränderung, diese sind ohne maximale Personenzahl und ohne bestimmte Regelungen zur Aufsichtsführung möglich.
  • Jugendherbergen, Jugendbildungsstätten und ähnliche Einrichtungen dürfen nun bis zu 80 Prozent (bislang 60%) der Zahl aller ihrer Betten gleichzeitig vermieten. Dort sind nun wieder Beherbergungen von und Angebote für Gruppen gestattet, wenn die Gäste volljährig sind (§ 2 l Abs. 2 auf S. 21)
  • Daraus ergibt sich, dass nun auch Gruppenangebote (z.B. Seminare der Jugendbildung) mit volljährigen Teilnehmer-innen auch mit Übernachtung möglich sind.
  • Ferner regelt die Verordnung, dass in jedem Fall mindestens bis zum Ablauf des 31. August 2020 Veranstaltungen und Reisen mit Übernachtung nach § 11 SGB VIII (Ferienfreizeiten, Seminare) für Gruppen von Kindern und Jugendlichen verboten bleiben (§1 Nr. 6a auf S. 3f.).

Der gesamte Wortlaut der neuen Verordnung ist im Anhang beigefügt, ebenso wie die vollständige Stellungnahme des Landesjugendrings.

Unsere Wertung: Wir freuen uns einerseits über die Streichung des Fachkräftezwangs, wodurch Angebote mit ehrenamtlichen Jugendleiter*innen (mit gültiger Juleica) unter Auflagen wieder möglich werden.

Andererseits ist das explizite Verbot von Übernachtungsangeboten für Kinder und Jugendliche bis Ende August eine verhältnismäßig harte Vorgabe, gegen die wir in der kommenden Woche politischen Druck aufbauen möchten – wir bleiben am Ball.Lokale Videokonferenz Sommerangebote: Was ist dieses Jahr möglich?

Wir möchten euch herzlich einladen, am Dienstag, 15.06.2020 um 18:30 Uhr, dabei zu sein. Gemeinsam mit den Jugendpflegen in Landkreis und dem Kreisjugendring Stade veranstalten wir eine offene Videokonferenz zum Thema Ferienspaß 2020. Seid dabei, stellt eure Fragen, bringt euch ein, nehmt Anregungen mit.

Agenda der Videokonferenz:

  • Aktuelle Verordnung des Landes Niedersachsen (allgemeiner Kenntnisstand)
  • Hygienekonzepte zur Durchführung von Angeboten
  • Datenschutz, Dokumentation der Anwesenden
  • Haftung und Versicherung in Zeiten von Corona
  • Ferienspaßideen für einen Sommer in Zeiten von Corona
  • Offene Fragen aller Anwesenden

Teilnehmen könnt ihr über den folgenden Link. Der Konferenzraum ist ab 18 Uhr offen:
https://zoom.us/j/97237370383?pwd=bTZZeFJOejMwL1E4WVd0RnEySEtlUT09

  • Meeting-ID: 972 3737 0383
  • Passwort: 168743

Für eine kurze formlose Anmeldung per Mail wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße und weiter alles Gute!
Kai-Janis

Kai-Janis Meyer

Jugendbildungsreferent
Kreisjugendring Stade e.V.

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